Allgemeine Geschäftsbedingungen für Benchmark-Reports

§ 1  Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Deutschen Benchmarking Zentrum (DBZ) am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH (nachfolgend: "IPO-IT GmbH") und dem Kunden (nachfolgend: "Kunde") gelten für die Bestellung eines Benchmark-Reports ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Diese AGB sind jederzeit auf der Website des DBZ abrufbar (http://www.benchmarkingforum.de/benchmark-report-agb.html) und können mit Hilfe Ihres Internetbrowser ausgedruckt oder auf Ihrem Rechner gespeichert werden.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die IPO-IT GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2  Art und Umfang der Dienstleistungen

Im Rahmen des Benchmark-Reports erbringt die IPO-IT GmbH Dienstleistungen, die die Bereitstellung oder Erhebung, Validierung, Aufbereitung, Anonymisierung und Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten umfassen. Zeit und Umfang werden auf den Internetseiten des DBZ bekannt gegeben.

§ 3  Vertragsschluss

(1) Verträge über die Bestellung eines Benchmark-Reports bei der IPO-IT GmbH kommen wie folgt zustande:

Voraussetzung für die Bestellung eines Benchmark-Reports bei der IPO-IT GmbH ist die vollständige Registrierung über unser Formular. Durch Absenden des Formulars geben Sie einen verbindlichen Antrag ab. Die Daten können nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie zuvor durch Klicken auf den Button "Benchmark-Report-AGB akzeptieren" die vorliegenden Vertragsbedingungen akzeptieren und diese dadurch in die Bestellung einbezogen haben. Nach dem Absenden des Bestellformulars erhalten Sie eine Bestätigungs-Email, die dokumentiert, dass Ihre Daten bei uns eingegangen sind. Diese E-Mail stellt keine Annahme Ihres Antrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen, nach Prüfung Ihrer Daten, den bestellten Benchmark-Report per Email zusenden und eine Rechnung stellen.

(2) Für die Bestellung eines Benchmark-Reports ohne eigene Dateneingabe kommen die unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen zur Geltung.

(3) Bei der Bestellung eines Benchmark-Reports mit eigener Dateneingabe erhalten Sie nach Absenden des Formulars eine Bestätigungs-Email mit Ihren individuellen Zugangsdaten für die Eingabe Ihrer Daten. Nach erfolgreichem Login geben Sie Ihre Daten unter Berücksichtigung der Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieser AGB in den Benchmarking-Fragebogen ein. Des Weiteren kommen die unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen zur Anwendung.

§ 4  Mitwirkungsleistung des Kunden

(1) Der Kunde wird die IPO-IT GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen im erforderlichen Umfang unterstützen. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen richtig und vollständig zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die eingebrachten Daten und Informationen der IPO-IT GmbH in der bestmöglichen Qualität zu übermitteln, indem er die Definition der Kennzahlen so genau wie möglich berücksichtigt und die Fragestellungen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.

(3) Bei auftretenden Fragen, die bei drohender unrichtiger Beantwortung einer Frage ein einwandfreies Ergebnis gefährden, ist der Kunde angehalten sich Rat bei den Mitarbeitern der IPO-IT GmbH einzuholen.

(4) Die IPO-IT GmbH behält sich die Prüfung der vom Kunden eingespielten Daten, im Rahmen der Validierung, im Hinblick auf die Qualitätssicherung des zu erwartenden Ergebnisses vor.

§ 5  Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Die IPO-IT GmbH ist befugt die ihr anvertrauten unternehmens- und personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Kennzahlenauswertung zu verwenden, zu verarbeiten oder zu nutzen.

(2) Die IPO-IT GmbH verpflichtet sich, die unternehmensbezogenen Daten ausschließlich in anonymisierter Form, das heißt ohne Nennung des Datenlieferanten und in Form von statistischen Werten, zu verwenden und auszuwerten. Die Weitergabe der unternehmensindividuellen Daten erfolgt nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

(3) Die IPO-IT GmbH behält sich vor, die Daten in aggregierter und anonymisierter im Rahmen von Studien, Veröffentlichungen und Kennzahlen-Abfragen zu verwenden. Die Herkunft der Daten wird auch dabei nicht bekannt gegeben.

(4) Personenbezogene Daten werden auf dem Unternehmensserver der IPO-IT GmbH gespeichert. Gemäß § 5 BDSG verpflichtet sich die IPO-IT GmbH diese Daten ausschließlich zum Zwecke der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).

(5) Personenbezogenen Daten werden zu Informationszwecken über Neuheiten und Angebote, nicht jedoch zu Zwecken der Werbung, Markt-oder Meinungsforschung genutzt, es sei denn der Kunde hat hierzu ausdrücklich sein Einverständnis erklärt.

(6) Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist das Deutsche Benchmarking Zentrum am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH, Boxhagener Straße 119, 10245 Berlin.

(7) Die von Ihnen gemachten Angaben werden mittels modernster Technik und höchstmöglichem Sicherheitsstandard übermittelt. Für die Datenverschlüsselung verwendet die IPO-IT GmbH das Sicherheits-Protokoll SSL (Secure Sockets Layer) mit einer Schlüssellänge von 128 Bit.

(8) Während und nach der Auswertung sind die von Ihnen gemachten Angaben auf dem Unternehmensserver der IPO-IT GmbH nach dem AES-Standard verschlüsselt. Die IPO-IT GmbH hat entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, sodass der Zugriff auf die Daten ausschließlich durch autorisierte Personen erfolgen kann.

§ 6  Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise, die auf den Webseite des DBZ angegeben sind, verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.

§ 7  Haftung

(1) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen die IPO-IT GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche auf Grund deliktischer Haftung und Pflichtverletzung, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

(2) Die IPO-IT GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.

(3) Die IPO-IT GmbH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

(4) Die Haftung der IPO-IT GmbH entfällt bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 8  Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der IPO-IT GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsort ist Berlin.

(2) Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und die Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen.