Der Benchmarking-Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Um zu einem effizienten und ethischen Benchmarking beizutragen, stimmen die Beteiligten in eigenem Namen und im Namen der von ihnen vertretenen Unternehmen zu, sich an folgende Prinzipien zu halten:

1. Prinzip der Rechtmäßigkeit. Vermeiden Sie Diskussionen oder Handlungen, die zu einem Interesse an einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnten oder dieses implizieren: Statistiken über Markt- oder Kundenanteile, Preisfestlegungen, Handels- oder Angebots­absprachen, Bestechung oder Unterschlagung. Bitte führen Sie mit Wettbewerbern keine Diskussionen über Kosten, wenn diese ein Element der Preisbildung sind.

2. Austauschprinzip. Seien Sie bereit, dasselbe Maß an Informationen, das Sie erhalten, zur Verfügung zu stellen und zwar bei jedem Benchmarking-Austausch.

3. Vertrauensprinzip. Behandeln Sie das Benchmarking als vertraulichen Austausch zwischen den beteiligten Personen und Unternehmen. Erhaltene Informationen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der beteiligten Benchmarking-Partner an außenstehende Organisationen weiter­geleitet werden. Die Teilnahme einer Organisation an einer Studie sollte nicht ohne vorhergehende Erlaubnis nach außen getragen werden.

4. Nutzungsprinzip. Bitte nutzen Sie die im Rahmen einer Benchmarking-Partnerschaft erhaltenen Informationen lediglich für den Zweck der Verbesserung firmeninterner Konzepte und Verfahren. Externer Gebrauch bzw. die Verbreitung des Namens eines Benchmarking-Partners verbunden mit seinen Daten oder mit beobachteten Verfahrensweisen erfordert die Erlaubnis dieses Partners. Bitte geben Sie weder als Berater noch als Kunde die Ergebnisse der Benchmarking-Studie eines Unternehmens ohne die vorhergehende Erlaubnis weiter.

5. Prinzip des unmittelbaren Kontaktes. Knüpfen Sie Kontakte nach Möglichkeit über das Partnerunternehmen. Vermeiden Sie beiderseitige Abkommen mit dem Benchmarking-Partner durch Vermittlung oder Verantwortlichkeit anderer Unternehmen.

6. Prinzip des Kontaktes zu Dritten. Besorgen Sie sich im Einzelfall die Erlaubnis, bevor Sie Namen auf eine Kontaktanfrage weiterleiten.

7. Vorbereitungsprinzip. Zeigen Sie Ihr Engagement und Ihre Verpflichtung hinsichtlich Effizienz und Effektivität des Benchmarking-Prozesses durch adäquate Vorbereitung bei jedem Schritt des Benchmarking-Prozesses, insbesondere jedoch während des anfänglichen Kontaktes während der Aufnahme der Partnerschaft.

 

Besonders zu beachten sind in diesem Zusammenhang noch zwei weitere Punkte, die ganz entscheidend für den Verlauf des gesamten Benchmarking-Projektes sind:

Etikette und Ethik

Bei Handlungen zwischen Benchmarking-Partnern liegt die Betonung auf Offenheit und Vertrauen.  Die folgenden Richtlinien wenden sich an beide Partner einer Benchmarking-Begegnung:

  • Beim Benchmarking mit Wettbewerbern legen Sie zuvorderst spezifische Grundregeln fest (z.B. "Wir wollen nicht über Dinge reden, die einem von uns einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würden, statt dessen wollen wir sehen, dass wir uns beide gemeinsam verbessern können und Vorteile erzielen").
  • Bitten Sie Ihren Wettbewerber nicht um vertrauliche Informationen, oder geben Sie dem Bench­marking-Partner nicht das Gefühl vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen zu müssen, um den Prozess am laufen zu halten.
  • Betrauen Sie, unter Einbeziehung einer Rechtsberatung eine ethische dritte Partei mit der Zusammen­stellung und Sicherstellung der Wettbewerbsdaten für den direkten Vergleich der Wettbewerber. 
  • Nehmen Sie Rechtsberatung in Anspruch, wenn Sie Zweifel an einer Maßnahme zur Informations­be­schaffung haben, z.B. bevor Sie einen direkten Wettbewerber kontaktieren.
  • Alle Informationen, die Sie von einem Benchmarking-Partner erhalten, sollten wie eigene vertrau­liche Informationen behandelt werden. 

Vermeiden Sie bitte:

  •  das Geschäft eines Wettbewerbers oder die Durchführung Dritten gegenüber herabzusetzen,
  • den Versuch über die Benchmarking-Beziehung den Wettbewerb zu verringern bzw. Ihr Ge­schäft auszuweiten.

 

Benchmarking-Austausch-Protokoll

Sobald der Benchmarking-Prozess zum Austausch von Informationen führt, wird von den am Bench­marking beteiligten Personen erwartet:

  • Den Benchmarking-Verhaltenskodex zu kennen und einzuhalten,
  • grundsätzliche Benchmarking-Kenntnisse zu haben und den Benchmarking-Prozess zu verfolgen,
  • festgelegt zu haben, was zu "benchmarken" ist, Schlüsselvariablen der Durchführung festgelegt zu haben, überlegene Unternehmen festgestellt zu haben und eine rigorose Selbsteinschätzung durch­geführt zu haben,
  • einen Fragebogen und eine Interviewanleitung entwickelt zu haben und diesen bei Bedarf im Verlauf des Prozesses anzuwenden,
  • die Autorität zur Weitergabe von Informationen zu haben,
  • diesen Richtlinien bei persönlichen Besuchen zu folgen:
    1. Bereiten Sie Tagesordnungen für das weitere Vorgehen vor,
    2. seien Sie professionell, ehrlich, höflich und pünktlich,
    3. stellen Sie alle Anwesenden vor und erklären Sie den Grund Ihrer Teilnahme,
    4. halten Sie sich an die Tagesordnung; richten Sie das Augenmerk auf Benchmarking-Fragestellungen,
    5. sprechen Sie in allgemeinverständlicher Sprache, bitte kein eigenes Fachchinesisch,
    6. geben Sie keine vertraulichen Informationen ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Stellen beider Seiten weiter,
    7. wenn verlangt, teilen Sie die Informationen über Ihren Fortschritt mit und denken Sie daran, Ihre Studienergebnisse zu verteilen,
    8. bieten Sie einen Gegenbesuch an,
    9. beenden Sie Treffen und Besuch nach Zeitplan sowie
    10. bedanken Sie sich bei Ihrem Benchmarking-Partner für die zur Verfügung gestellte Zeit und den Austausch.

Das Deutsche Benchmarking Zentrum (DBZ) am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien (IPO-IT) hat diesen Verhaltenskodex mit der freundlichen Zustimmung des "Strategic planning Council on Benchmarking (USA)" übernommen.

Die Autoren können nicht für juristische oder andere Schritte verantwortlich gemacht werden, die sich direkt oder indirekt aus der Einhaltung dieses Verhaltenskodex ergeben. Er soll der Anleitung dienen und bedeutet weder Schutz noch Immunität vor dem Gesetzt.